AGB

Nobby Pet Shop GmbH
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen, soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen sind, gemäß den unten stehenden Bedingungen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Abweichende Bedingungen seitens des Bestellers ändern unsere Verkaufsbedingungen nicht ab. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Sollten einzelne unsere Bedingungen schriftlich abgeändert werden, so bleiben trotzdem sämtliche nicht abgeänderte Bedingungen für beide Teile bindend.
Alle Absprachen, die unsere Vertreter treffen, gelten erst durch schriftliche Bestätigung der Annahme.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.

 

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen dem Besteller im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form -, wie z.B. Kalkulationen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

 

§ 4 Preise und Zahlungen

Die Preise verstehen sich einschließlich Verpackung. Die Preisstellung erfolgt unter Zugrundelegung der am Tage der Angebotsabgabe bzw. des Vertragsschlusses geltenden Grundlagen in EURO (Materialpreis, Löhne, Gehälter).
Der Lieferer behält sich eine Berichtigung des Preises vor, sofern sich die Kostengrundlage bis zum Tage der Lieferung ändert.
Zahlbar sind unsere Rechnungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug. Bei verspätetem Zahlungseingang behält sich der Lieferer die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Bundesbankdiskontsatz vor.

 

§ 5 Lieferung

Falls nicht anders vereinbart, wählt der Verkäufer das Transportmittel und den einzuschlagenden Weg. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung. Bei Warenanlieferung an den Fachhandel bis zu 250,00 Euro netto Warenwert liefern wir unfrei.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

§ 6 Lieferstörungen und Lieferverzug

Bei Lieferverzug hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Höhere Gewalt jeder Art, behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene Betriebsschwierigkeiten, Roh- und Hilfsmittelmangel oder andere Hindernisse bei Herstellung oder Lieferung haben eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zur Folge. Wird in diesen Fällen die vereinbarte Lieferfrist von mehr als 4 Wochen überschritten, sind beide Teile zum Rücktritt vom Verkauf berechtigt, soweit die Ware noch nicht versandt worden ist.
Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

 

§7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn sich der Besteller  vertragswidrig verhält.
Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

 

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller.
Mängelhaftung besteht nur bei sachgemäßer Anwendung unserer Produkte unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisung oder Empfehlung.
Transportschäden müssen generell dem Frachtführer bei Auslieferung angezeigt und quittiert werden.
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen. Nur kostenfrei retournierte Ware hat Anspruch auf Ersatzlieferung oder Gutschrift. Bei berechtigten Ansprüchen werden die Portokosten ersetzt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
Sollte die gelieferte Ware trotz aller aufgewendeter Sorgfalt einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Reparaturen oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Alle weiteren Ansprüche, z.B. auf Schadenersatz, Wandlung, Minderung oder Rücktritt u.s.w. sind ausgeschlossen.
Für vom Kunden irrtümlich bestellte Ware wird die Rücknahme vorbehalten. Rücknahme erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung durch den Lieferer und hat kostenfrei zu erfolgen. Die Ware muss unbenutzt, originalverpackt und verkehrsfähig sein. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10 % Kostenanteil gutgeschrieben.
Das Zahlungsziel der Rechnung bleibt trotz berechtigter Mängelrüge unberührt.
Abzüge vom Rechnungsbetrag sind nicht gestattet.

 

§ 10 Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz Bocholt.

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